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Die Fleckenfeuerwehr
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Die Zeit der Fleckenfeuerwehr
Bereits seit 1450 wird in Gingen die allgemeine Wehr (Fleckenfeuerwehr) erwähnt. Brach im Ort ein Brand aus, und gellte der Feuerruf durch die Gassen, oder stieß der Nachtwächter in sein Horn und läutete mit der kleinen Glocke im Torturm des Kirchhofes Sturm, hatten sich alle Dorfsassen, Männer und Frauen, Buben und Mädchen mit Eimern und Gelten, mit Haken und Leitern schnellstens zum Brandplatz zu begeben und sich bei der Bekämpfung des wütenden Elementes zu beteiligen. Zu den Wasserstellen wurden mehrere Doppelketten gebildet: Durch die Hände der Buben flogen die leeren Eimer zum "Schöpfer" und wanderten dann von Mann zu Mann zurück zur Feuerstelle.
An Wasser fehlte es in Gingen nicht. Da waren die beiden großen Gemeindebrunnen am Löwen und am Lamm, außerdem stand ein großer Brunnen im Pfarrhof und dazu gab es etwa 20 Privatbrunnen, verteilt im ganzen Ort. Der Barbarabach floss die Hauptstraße hinunter, und es existierte auch schon die "Mühlfils", der Kanal, der die 3 Mühlen mit Wasser versorgte; hart hinter dem Dorf floss dazuhin die Fils vorbei.
Mangel an Eimern (aus Leder oder gewachstem Tuch) und anderen Wassergeräten war auch nicht vorhanden. Schon von jeher wurde streng darauf geachtet, dass jeder Jungbürger oder neu Zugezogene einen neuen Eimer beschaffte oder 24 Krz. an die Gemeinde berappte. Sie verfügte bereits in jener Zeit über ein "Feuer- oder Leiterhäuslein", in dem dorfeigene Eimer, Gelten und Zuber, Haken und Leitern aufbewahrt und bei Brandfällen durch den Gemeindepfleger oder den Anwalt ausgegeben wurden. Außerdem waren die Kübler, Sattler und Schuhmacher verpflichtet, die bei ihnen noch lagernden neuen Geräte sofort auszuleihen.
Die enge Bauweise in der Gasse und zum Nachbarn, die vielen Bretter-, Flecht- und Riegelwände, die strohgedeckten Dächer oder die mit Stroh unterbäuschelten Holziegel und die Holzkamine erforderten eine dauernde, strenge Überwachung. Das konnten der Dorfschütz und der Nachtwächter alleine nicht tun. Da musste schon jeder einzelne mithelfen. Außerdem setzte die Gemeinde "Feuerschauer" ein, die in kurzen Zeitabständen die Häuser und die Feuerstellen (Herde, Öfen und Darrlöcher) zu visitieren hatten.
Die erste Feuerwehrspritze
Auch die Gemeinde Gingen zog eine Lehre daraus: Wohl als eine der erstenlandauf, landab beschaffte sie im Jahre 1699 eine Feuerspritze. - Übrigens ist diese bis heute erhalten und funktioniert als älteste im Kreis sogar noch. Bei dieser Spritze handelte es sich natürlich nicht um eine komplizierte Maschinerie, nach damaligen Begriffen jedoch bildete sie etwas Sensationelles, etwas Einmaliges. Der Hauptteil war der hölzerne Pumpenkasten die meisten Teile waren aus Holz gefertigt -, darin entleerte man über ein Sieb die Wassereimer. Der durch einen langen Hebel in einem Führungsholz bewegliche Kolben saugte das Wasser an und presste es in einen Zylinder, von dem es dann mit einem gewissen Druck durch das Strahlrohr auf das Feuer gerichtet werden konnte. Höchst einfach!
Und doch musste es erfunden und gebaut sein! Ein kleines Metallschildchen verrät uns den Erbauer: ,,Anno 1699 me fecit in Ulmae S.G.T.E." = 1699 erbaute mich in Ulm, ja aber wer? Bei T. E. handelte es sich um Theodosiua Ernst, einen Glockengießer, der z. B. auch die Süßener Glocken goss. S. G. könnte, wie Fachleute meinen, ein mitarbeitender Schreiner oder Wegner gewesen sein. Dem widerspricht jedoch die Einzahl ,,me fecit, und so dürfte Ernst sich wohl als Stadt- und Glockengießer verewigt haben.
Sei ihm, wie ihm sei: Auf jeden Fall war die Erwerbung der Spritze ein entscheidender Schritt für die Fleckenwehr von Gingen, und die Spritze eine große Hilfe bei allen weiteren Brandeinsätzen. Und das waren, wie nachgewiesen werden kann, nicht wenige. Natürlich musste sie auch entsprechend gewartet werden. Als Schmiermittel wurde dabei Schweineschmalz verwendet; davon kostete das Pfund damals 28-32 Kreuzer. An die feineren Teile gab man etwas Baumöl. Davon kostete das Pfund ebenfalls 28 Kreuzer. Ab und zu fiel auch eine größere Reparatur an. Z. B. liegt eine Rechnung vor von Kupferschmied Johann Jakob Ködel, Geislingen, wonach er ,,die zwey kupfernen Seur in die feuerspriz nach Gingen geflickt und ausgebessert hat für 1 Gulden 44 Kreuzer". 1786 fertigte Wagner Johann Georg Schurr ein neues Tregegestell an für 3 G., 6 Kreuzer Im selben Jahr bekam Michael Lenz ,,vor reparirung der spriz 1 G. 49 Kr.
Diese Rechnungen belegen am besten, dass die Tragspritze noch immer eingesetzt wurde. Bei dem großen Brand anno 1707 hatte dies allerdings nicht geschehen können. Im Verlauf des damaligen Krieges sollte die Reichsstadt Ulm hohe Kriegsgelder an die Franzosen bezahlen. Weil sie das nicht konnte und wollte, und weil Gingen und Süßen ulmisch' waren, legten die Mordbrenner in beiden Dörfern Feuer. Fast ganz Süßen fiel dem wutenden Element zum Opfer, in Gingen brannten 18 Firste nieder. Gegen eine solche Feuersbrunst war die Spritze machtlos, weil die Brandstifter zudem im Dorf geblieben waren und schon von vornherein jeglichen Löschversuch verhinderten.
Dieser schwere Schlag veranlasste die Gemeinde, im Jahre 1709 die Lokal-Feuerordnung weiter auszubauen: Für künftigen Einsatz werden 8 Rotten gebildet, von denen jede einen Rottmeister, einen Fahrer und einen ,,reuttenden Bott zugewiesen bekommt, dazu ein Rottenzeichen (Tierbild). 1735 beschaffte die Gemeinde eine größere Kübelspritze. Als sie ihr anno 1782 sogar noch eine fahrbare Handdruckspritze folgen ließ, konnte die Fleckenfeuerwehr jederzeit den Kampf gegen das zerstörende Element im eigenen Dorf aufnehmen.
Oft und oft erbaten aber auch auswärtige Feuerreiter den Einsatz der Gingener Spritzen in einem anderen Flecken. Laut Rechnungsprotokollen geschah es durchschnittlich jedes Jahr einmal, und dabei erstreckte sich der Bereich von Eberabach bis Gosbach und von Rechberg bis Aufhausen. Auch beim großen Stadtbrand in Göppingen, am 25. 8. 1782, waren Gingener Spritzen und Männer beteiligt. Vielleicht wäre der dortige Einsatz, wie vermutlich viele andere, gar nicht vermerkt worden, wären nicht dabei 14 Feuereimer verlorengegangen, die auf Anordnung des Magistrats raschestens ersetzt werden mussten. Auf Grund der jährlich durchgeführten Kontrolle der Feuerlöschgeräte wurde ein Inventarium" aufgestellt, eben z. B. von 1782:
1 Feuerspriz
1 kleine dito
1 Kübelspriz
4 Feuerleitern
89 Feuereimer, dazu beim Brand in Göppingen 14, beim Brand in Geislingen
5 verloren gegangen
3 Hacken
2 Bickel
1 Kreuzbickel
1 großes Sau
19 Thill
1 Schlagwerk zum Wasserbau; 1778 neu beschafft
1 Truhen-Kärrlein
1 Geld-Trüchlein
Außerdem hat der Schütz
1 Creutzpickel
1 Hellenpart
1 Wassergölt
Bei dem ,,Geld-Trüchlein" handelte es sich nicht um eine Truhe zur Aufbewahrung des vielen Geldes - denn darüber verfügte euch die damalige Fleckenfeuerwehr nicht -, sondern es war eine fahrbare Wassergelt.
Außer der Feuerbekämpfung wurde die Fleckenwehr auch bei Katastrophen eingesetzt. 1785 ruinierte ,,das groß Gewässer die Gemeind-Wiesen, viele Ziehler gingen verlohren im Feld und im Ort. Für Aufbereitung von Pfählen erfolgt diß Jahr ein Holzeinschlag in der Gemeindhalden von ziemlich großem quanto. 121 Aichen wurden geschlagen. In der Rechnung machte dieser Einschlag allein: ,.62 Taglöhne ä 18 Kreuzer. Die Filsufer in der ,,Wöhrnähe" wurden mit doppeltem ,, Etter" (Zaun) versehen, mit Faschinen und Flechtgerten eingeflochten und ,,mit Reiß beschüttet'. Für die schwierige Arbeit im Wasser bezahlte die Gemeinde je Tag 30 Kreuzer, für die Arbeit außerhalb des Wassers fielen 33 Taglöhne = 20 Kreuzer an, ,,da die Personen von morgens früh bis in die späte Nacht ohnausgesetzt gearbeitet. Das Schlagen von Pfählen am zerrissenen Filasteg übernahm Zimmermeister Georg Preßmar: 6 Tage ä 30 Kr. = 3 Gulden, sein Geselle: 6 Tage ä 26 Kreuzer 2 Gulden 36 Kreuzer.
An der Filsbrücke mussten die Pfeiler und das Geländer ausgebessert werden, dazu kamen neue Schwellen. Das schaffte Zimmermeister Hornberger mit 2 Gesellen in 7 Tagen (Taglohn 30 bzw. 20 Krz.). Der Herrenwiesenweg und die Wasserfuhr wurden mit Holz und Reiß ausgebessert; dafür verarbeitete man 22 Eichen zu Pfählen, während für die Gemeindewiesen 94 große Pfähle benötigt wurden, an denen 1 Meister und 2 Gesellen 12 Tage schafften. Der Gemeindepfleger bekam zur Aufstellung. all der vielen Rechnungen 18 Stampfbögen mehr Papier zugewiesen ä 2 Krz. = 1 Gulden 12 Krz. Allein für Mehrbrauch beim Holzverkauf: 30 Krz.
Auch im Dorf waren von diesem Hochwasser viele Schäden angerichtet worden. Davon soll nur herausgegriffen sein: Maurer Georg Martaller am Feuerspritzenhäusle Dach umgeschlagen, den Fürst eingefasst, 3 Latten hingenagelt, am Klotz ein Mäuerlein gezogen, dazu 3 Wagen Stein, am Löwen Pflaster geflickt 11 Gulden 7 Kreuzer. Wenige Jahre darauf musste schon wieder ein neuer Katastropheneinsatz folgen, da das ,,ausgeloffene, außerordentlich große Gewässer erneut Dorf und Feld ruiniert".
Doch zurück zur eigentlichen Sache: In der Zwischenzeit hatte die Gemeinde das unweit des Pfarrhauses gelegene Leiter-Häuslein um 1775 zum Spritzenhaus erweitert und 2 neue große Leitern (mit 11 und 10,5 m) beschafft. Sie wurden am gegenüberliegenden Schulhaus aufgehängt. Wegen der Tragspritze kam das Ruggericht anno 1800 zum Urteil: Die Tragspritz ist wenig erheblich. Es ist zu trachten, sie gegen eine bessere und zweckmäßigere umzutauschen oder sie in ,,thunlichster" Zeit reparieren zu lassen ., Freilich ging sie manchmal etwas schwer. Das lag aber nur an der richtigen Pflege und am Schmieren. Denn als sie Spritzenmeister Stiefelmayer 1832 wieder einmal ,verlegt, geputzt, geschmiert und wieder zusammengesetzt" (für 19 Kreuzer), fiel auch die Visitation gut aus, und die Spritze wurde weiterhin verwendet.
Die Gemeinde war fortwährend bemüht, die Spritzen und die Übrigen Löschgeräte einsatzfähig zu halten: Beim Ausprobieren der großen Spritze wurde bemängelt, dass das Strahlrohr zu weit sei. Es wurde sofort nach Ulm gebracht, und der einstige Hersteller, der Glockengießer Thomas Frauenlob, hatte die Mündung enger zu machen. Auch organisatorisch ging man anderen Gemeinden voraus. 1822 stellte das Ruggericht fest: Es bestehen 4 Feuer Rotten zu 40, 41, auch 42 Mann, und zugleich hier die lobenswerte Anordnung, dass, wenn es in einem Orte brennt, und es muss eine oder such schon die 2. Rotte gehen, die Männer über 60 Jahre im hiesigen Orte wachen müssen, damit alles in gehöriger Ordnung bleibe. Und 1824: Der Schultheiß hat dafür gesorgt, dass, wenn im hiesigen Ort Feuer ausbricht, die Anstalten zu dessen Löschung zweckmäßig getroffen werden, um zu dem Ende dem Oberamt den von ihm hierüber entworfenen Plan zur Einsicht vorgelegt. Das Oberamt hat den Plan gut gefunden, und erteilt dem Schuitheisen für diese seine Veranstaltung das gebührende öffentliche Lob..."
Die neue Aufteilung der Wehr und die besondere Art der Feuerbekämpfung wurden auch in die sehr ausführliche Lokalfeuerlöschordnung vom Jahr 1830 aufgenommen, die auf Grund der Württ. Generalverordnung vom 20. 5. 1808 geschaffen werden musste (Gingen war seit 1810 württembergisch).
Um auch fernerhin raschesten Einsatz zu gewährleisten, setzte das Schultheißenamt 1839 gewisse Taxen und dazu noch Prämien fest: Fahrt der Spritze mit 3 oder 4 Pferden über die Markungsgrenze = 4 Gulden. Dabei erhielt der Knecht, der dazu mit seinen Pferden zuerst am Spritzenhaus erschien, die Prämie von 1 Gulden. Kamen gleichzeitig 2 daher, gab es für den 1. 36 Kreuzer, für den 2. 24 Krz. Ein Feuerreiter erhielt für den Ritt nach Geislingen, den Brand beim Oberamt anzuzeigen, 2 Gulden, für den Ritt in die Nachbarorte 1 Gulden. Für längeren Einsatz der Spritze oder für ausgeübte Brand-wache gab es pro Mann eine besondere Entlohnung, die jedoch meist bei den zu tätigenden Frontagen angerechnet wurde.
An Hand solcher Eintragungen in den Rechnungsakten sind auch die vielen Einsätze im Ort und außerhalb nachzuweisen. Sie häuften sich oft dermaßen, dass ein Spritzenmeister die anfallende Arbeit gar nicht mehr allein bewältigen konnte. Daher erscheinen ab 1840 zwei weitere: Hofmann und Lenz. An Feuerreitern standen in jenen Jahren zur Verfügung: Stefan Ballester, Johs. Eberhard, Thomas Hofelich, Jacob Rus und Jacob Schnerrenberger. Das Fahren der Spritze und der Mannschaft besorgten: Müller Eberhard, Lammwirt Villforth, Löwenwirt Villforth und Kronenwirt Schnarrenberger. Ab und zu wurde auch ein Feuerläufer" benötigt, wie am 5. 5. 1843 Schuhmacher Joh. Gg. Mühich nach Oberböhringen.
Unausbleiblich war, dass manchmal ein Feuerreiter oder ein Spritzenfahrer sich aus reinem Übereifer in hastiger Eile auf den Weg machte, ohne den Befehl des Schultheißen abzuwarten. Das wurde natürlich scharf gerügt und angeordnet, dass jeder sich wohl raschestens zum Spritzenhaus zu begeben, dort aber den Befehl des Schultheißen abzuwarten hätte, ansonsten er eine Strafe zu gewärtigen habe. Durch den Erwerb des Hauses in der Hauptstraße und seinen Ausbau zum Rathaus ergab sich dort ein Raum zur Unterbringung der Spritzen. Das langjährige kleine Spritzenhäuslein am Pfarrhaus kam in Wegfall und wurde abgebrochen. Einen entscheidenden Schritt vorwärts bedeutete der im Jahr 1846 getätigte Kauf einer doppelten Fahrfeuerspritze beim Glockengießer Wieland in Ulm. Demnach war die Gemeinde Gingen mit ihrer ersten Fahrfeuerspritze sehr zufrieden gewesen: Sie blieb beim neuen Kauf bei der gleichen Werkstätte, denn Philipp Jakob Wieland hatte inzwischen den Betrieb seines Onkels Thomas Frauenlob übernommen. Er hatte ihn durch weitere Erfindungen auf dem Gebiet des Feuerlöschwesens ausgebaut. Seine neuen Spritzen verfügten nun über einen Hydrophor, durch dessen Verwendung das mühselige Wassertragen wegfiel. Die Spritze kostete 1000 Gulden. Wieland gab 4jährige Garantie darauf. Damit war die Fleckenfeuerwehr Gingen für viele Orte vorbildlich ausgerüstet und ihre Schlagkraft erheblich verstärkt. Interessant ist die Aufstellung des lnventanums von 1847, werden doch darin auch Werte vermerkt: 1 Fahraprize mit Schlauch, später gekauft, 250 Gulden, 1 Tragsprize 40 Gulden, 1 Handaprize 1 Gulden 20 Krz., insgesamt 134 Eimer 151 Gulden 44 Krz.' 1 neue Fahrfeuersprize 1000 Gulden, 120 Fuß Feuersprizenschläuche 36 Gulden 20 Krz..
Nebenher achtete die Gemeindeverwaltung unablässig darauf, dass die feuerpolizeilichen Vorschriften und Anordnungen eingehalten wurden: Die letzten unbesteigbaren Kamine, der kleine Rest der Hohiziegeldächer und die leicht brennbaren Flechtwände mussten vollends verschwinden. Ausgedient hatten auch die Laugöfelein vor den Häusern und die meisten Privatbacköfen. - In der Pfarrgasse wurde ein weiterer Gemeindebrunnen angelegt, und 1854 musste die Firma Wieland, Ulm, sämtliche Brunnen im Ort überholen und dabei an dem Gumpbrunnen beim Löwen und in der Pfarrgasse einen Schlauchanschluß für die Feuerspritze anbringen.
Wenn zu dieser geschichtlichen Betrachtung der Fleckenfeuerwehr Gingen durch 4 Jahrhunderte hindurch noch das Verzeichnis der bis jetzt festgestellten Brandeinsätze örtlicher und nachbarlicher Art herangezogen wird, dann darf doch wohl - ohne Uberheblichkeit - gesagt werden, daß sich diese Wehr stetig weiterentwickelte, somit immer einsatzfähig blieb und anderen Orten als Vorbild diente: Fürwahr ein leuchtendes Ruhmesbiatt für die Gemeinde Gingen und für die Feuerwehrsache an und für sich!
Der 30 jährige Krieg
Wenige Jahre darauf begann der schreckliche, der 30jährige Krieg. Er forderte von Gingen als Straßendorf viele Opfer und brachte mit sich Not, Entbehrungen, Krankheit und Tod. Auch das Feuer! Nach der unglücklichen Schlacht bei Nördlingen durchzogen die Kroaten Isolanis das Land, plünderten und mordeten, sengten und brandschatzten. Das Dorf ging in Flammen auf und brannte bis auf die Kirche und wenige Häuser vollständig nieder. An Löschen konnte bei der Anwesenheit dieser Soldateska nicht gedacht werden. Wer es noch schaffen konnte, wer in die Wälder geflohen und war froh, wenigstens das nackte Leben gerettet zu haben.
Dank der Umtriebsfreudigkeit und des starken Aufbauwillens erholte sich Gingen verhältnismäßig schnell wieder. Die Angst vor dem Feuer aber blieb. Noch mit größerer Sorgfalt und mit noch strengeren Maßnahmen wurde darüber gewacht und verhindert, dass sich der ,,Rote Hahn auf die neuerbauten Häuser setzen konnte. Gefahrenquellen waren ja immer noch in genügendem Maße vorhanden. Besonders das Dörren von Hanf und Flachs und den vielen Früchten innerhalb der Häuser bereitete großen Kummer, nicht minder die Arbeiten in Stall und Scheune bei Licht während des Winters oder bei Nacht. Doch kam es trotz angekündigter und auferlegter Strafe eben immer wieder vor, dass einer mit offenem Licht im Stall hantierte. So war es auch damals, als Hannß Maders Weib in der Nacht vom 11. auf 12. Februar 1674 mit einem ,,Lichtbutzen" in den Stall ging, ,, ihrem Kühen Futter zu geben. Der Kerzenstummel fiel um, das Stroh fing Feuer. Bald brannte alles lichterloh. Der zu Hilfe eilende Mann erlitt schwere Brandwunden, zu retten war nichts mehr. Auch das angebaute Nachbarhaus ging in Flammen auf. Der Schütz holte die Frau auf die Amtsstube. Der Amtmann hielt ihr vor, welcher Unachtsamkeit sie sich beflissen und welchen Schaden sie sich, ihrem Mann und auch dem Nachbarn zugefügt hätte, ja welche Not leicht über das ganze Dorf hätte kommen können, wenn ein wenig Wind geherrscht hätte! - Die Frau erhielt eine Turmstrafe von 30 Wochen, starb jedoch aus lauter Gram während dieser Haftzeit.
Vielleicht auf diesen Vorgang hin, vielleicht auch durch weitere Brandfälle veranlasst erneuerte der Magistrat von Ulm 1683 seine Feuerordnung: Wo es sich begebe, des ein Feuer ausginge, soll die sonderglock angeschlagen und geläutet werden ... es soll auch niemand in Häusern laugen oder bachen, noch kein werg dörren in stuben noch in öfen oder mit offenem licht ohne laternen in stall und scheune gehn ... da man was neus gebaut an häussern, scheuren oder backöfen, soll es mit platten oder ziegeln gedeckt werden . . . wann inskünfftig unsere Feuergeschworenen in der Schau Kemmeter, Badatüblein oder andere Feuerstattan befinden sollten, welche dieser unserer Ordnung zuwider gebauen, sollen sie dieseibige, ohne bey Uns vorgehendes anbringen, gleich lassen einreissen und den Inhaber solchen Hauses seines Ungehorsame halber zur straff klagen
Stadtarchiv Ulm, Ratsprotokoll 124, Herrschaft, 5. liv. Freitag, 13. 2. 1674 ,,Brunst zu Gingen bei Hans Madern Söldnern.
,,Demnach ferner obgedachter Junker Vogt (zu Geislingen) berichtet, dass vorgestern zu Nacht in der zwölften Stund zu Gingen zwei Häuser verbrunnen seien, ist Hansen Maders, Söldners allda, Weib, welche vermutlich diese Brunst verursacht, indem sie ihrem Kühlem ein Fuetter gegeben und einen Liecht-Butzen in dem Stall fallen lassen, auf bevorstehendes Amten Liechtmeß in die Herrschaftsstuben zu erfordern, warum sie mit einem bloßen Liecht in den Stall gegangen und wie sie den durch solche Unachtsamkeit nicht allein ihr selber und ihrem an dem Leib übel verbrannten Mann sondern auch Hansen Freytagen, einem Nachbarn, zugezogenen großen Schaden zu geschweigen, dass er noch viel größer werden und den ganzen Flecken treffen können, verantworten wolle, zu befragen, anbei um die bestimmte Straf anzuziehen und ihr, dass sie erntbenanntem ihrem Nachbarn den erlittenen Schaden werde abtun müssen, zu sagen, deren erfolgende Entschuldigung zu beschreiben und selbige darauf alsobald, noch in ihrer Anwesenheit einem löblichen Magistrat, damit man sie endlich bescheiden könne, gebührend vorzulegen.
Ulm, 4. 11. 1975
Die Feuerordnung
Damit "männiglich gebührend Bescheid" wusste, wurde eine "Feuerordnung" ausgegeben, die beim jährlichen Gemeindetag öffentlich verlesen und durch die Gemeindepfleger immer wieder ergänzt werden musste. Die (bis jetzt) älteste Feuerordnung stammt aus dem Jahr 1510 und besagt unter anderem:
"... in dem flecken solln zwen feuerbesichter seyn, die solln allwegen in vierzehn tagen ongefährlich umbgehen und die kuchenen unnd feuer besichtigen...
... so eine prunst im flekken wäre, soll der Ambtmann alsdan sehen, das jederman thu, was er seinem verpflicht schuldig ist, nemlich zuezuelaufen unnd helfen unnd retten unnd nit zueluegen, sondern möglichen vleiß ankehren, als ob es seyn aigen ding were...
es solln die so möhnin haben (gemeint sind die Pferdebesitzer), schnellstns den laitern unnd feuerhacken zuefahren unnd die uffladen unnd ohne verzug förderlich der prunst zuefahren... die kübler, so da geschürr hätten, sollen kübel unnd gölten und annder geschürr derleyen, förderlich der prunst zuetragen unnd brauchen lassen..."
Von der Ulmer Herrschaft wurde die Feuerordnung regelmäßig überprüft und ihre Befolgung streng überwacht; ebenso achtsam ließ der Rat die Anzahl und den Zustand der Löschgeräte kontrollieren.
In der Löschordnung von 1555 wird betont:
"... wenn fuer im flekken ausgehet unnd die sturmbglocke läutet, soll ein jeder, man und weib, jung unnd alt dem feur mit geschirren zue laufen, helfen löschen unnd retten nach seynem besten vermögen, bey straff 1 Gulden...
... soll auch niemand bey lichter dreschen, wie auch in kein Scheuren noch stall mit einem licht ohne laternen gehen...
... der fleck soll gute ordnung haben durch strenge fürsehung, unnd jeder soll zum feur nottürftig unnd gerüst sey mit laitern, feuerhacken unnd mit kübeln, gölten unnd aimern..."
Besonderheit des nachts soll ordentlich gewacht werden, damit schaad unnd feur verhiet werd
Die Ordnung von 1615 wurde auf auswärtigen Einsatz erweitert:
wo feur uffgieng in umbliegenden orth, solle man der prunat elso rottenweiß zuelaufen ... daher soll jeder der unter der laufenden rott begriffen ist, sich ohnverzüglich en dem orth, wo die feuraimer ausgetheilt werden, einfinden, sodann dem rottmeister folgen, auch sogleich die feurreutter an die nächste orth abgeschickt werden
die feuerordnung soll jedermann kennen, unnd ein jeder soll sich selbst, sein weib, kind unnd gesund trewlich verwarnen unnd vor schaden verhüeten, dann welcher hier-innen straffwürdig befunden oder ergriffen, der wurdt ohne alles mittel strenglich gestraft werden, darnach wisse sich meniglich zue hueten -